Referentenqualifikation
Kriterien für die Akkreditierung der SSPT-Dozenten durch die Gemeinsame Prüfungskommission
Folgende Kriterien gelten nur für die Psychologie-Dozenten der Module 1 bis 5 bzw. des 80-Stunden-Curriculums. Um für diese Module tätig zu werden, müssen die Dozenten schriftlich folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Beruflicher Lebenslauf
- Diplom oder Master in Psychologie
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- Zertifizierter Abschluss der Weiterbildung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“
- Nach Abschluss der SSPT-Weiterbildung zwei Jahre Tätigkeit als Schmerzpsychotherapeut/in in einer schmerztherapeutischen Einrichtung oder Praxis
- Kontinuierliche Fortbildung im Fachgebiet „Spezielle Schmerzpsychotherapie“
- Einschlägige Lehrerfahrungen durch bisherige Lehrtätigkeiten und Tagungs- bzw. Kongressbeiträge
- Umsetzen der Inhalte des Lernzielkatalogs in dem angebotenen SSPT-Kurs
- Sicherstellung der Evaluation des eigenen Kurses
Des Weiteren gilt Folgendes:
- Die Dozenten-Akkreditierung wird nur für die jeweilige Veranstaltung ad personam ausgesprochen.
- Wenn ein Dozent einen bereits akkreditierten Kurs zu einem späteren Zeitpunkt in unveränderter Form erneut anbieten möchte, genügt eine formlose Antragstellung bei der Gemeinsamen Prüfungskommission. Die Erstakkreditierung darf in diesem Fall jedoch nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.
- Die Anträge auf Akkreditierung der Dozenten werden von den Veranstaltern des betreffenden SSPT-Curriculums bei der Gemeinsamen Prüfungskommission gestellt.
- Die Anträge auf Akkreditierung der Dozenten müssen gemeinsam mit der Beantragung der Akkreditierung des betreffenden Curriculums bei der Gemeinsamen Prüfungskommission gestellt werden.
- Dozenten, deren Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht akkreditiert werden.
- SSPT-Curricula, die mit nicht akkreditierten Dozenten beantragt werden, können nicht akkreditiert werden.
- Über begründete Ausnahmefälle in den Akkreditierungskriterien entscheidet die Gemeinsame Prüfungskommission mit einfacher Mehrheit.
Ärztliche Dozenten müssen nachweisen:
- Beruflicher Lebenslauf
- Approbation
- absolvierte Weiterbildung in „Spezieller Schmerztherapie“
- 2 Jahre schmerztherapeutische Tätigkeit in einer schmerztherapeutischen Einrichtung
- einschlägige Lehrerfahrungen
- Umsetzen der Inhalte des Lernzielkatalogs in dem angebotenen SSPT-Kurs
- Sicherstellung der Evaluation
Physiotherapeutische Dozenten müssen nachweisen:
Beruflicher Lebenslauf, 2 Jahre schmerztherapeutische Tätigkeit in einer schmerztherapeutischen Einrichtung, Einschlägige Lehrerfahrungen