Zertifizierung
Am 17.November 2018 wurde auf dem 33. Deutschen Bundespsychotherapeutentag die „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aufgenommen. Die Gemeinsame Prüfungskommission der vier Schmerzgesellschaften hat am 26.11.2018 mehrheitlich beschlossen, sich bei SSPT-Zertifizierungen ab sofort an den Kriterien aus der Muster-Weiterbildungsordnung zu orientieren.
Die Weiterbildung in einem Altersbereich („Erwachsene“ oder „Kinder und Jugendliche“) umfasst danach folgende Bestandteile:
Es werden seit Januar 2006 nur noch theoretische Ausbildungen anerkannt, die im Rahmen eines von der Prüfungskommission akkreditierten Curriculums erworben wurden. Frühere und aus einzelnen Ausbildungseinheiten zusammengestellte Theorieleistungen können nicht mehr anerkannt werden. Ein Wechsel zwischen den Ausbildungsinstituten muss im Ausnahmeverfahren von der Prüfungskommission gebilligt werden.
Information zu den aktuellen Curricula der durch die gemeinsame Prüfungskommission zertifizierten Curricula finden Sie hier.
Nachzuweisen ist Supervision im Sinne einer fachkundlichen Aufsicht von 180 Behandlungsstunden. Die fachkundige Aufsicht kann auch von einer/einem ärztlichen Vorgesetzen mit Weiterbildung in Spezieller Schmerztherapie bescheinigt werden.
Supervision
Die Fort-/Weiterbildung “Spezielle Schmerzpsychotherapie” erfordert 25 Stunden Supervision im Rahmen klinisch-psychologischer Tätigkeit mit Schmerzpatienten. Im Folgenden finden Sie eine Liste der SSPT-Absolventen, die qualifiziert sind, Supervision anzubieten:
Liste der SSPT Supervisoren_innen
Online-Antrag zur Aufnahme in die Liste der Supervisor_innen
Supervisor*innen müssen von der Prüfungskommission anerkannt sein. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit im Schmerzbereich nach Erlangen des SSPT-Zertifikats.
Die Supervision kann im Einzel- oder Gruppensetting sowie im Präsenz- oder Online-Format erfolgen.
Mindestens 40 Stunden Hospitation in einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung mit Abrechnungsgenehmigung für die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (gemäß OPS )
Die Gemeinsame Prüfungskommission verzichtet auf die Vorgabe von ausgearbeiteten Musterfälle. Statt dessen hat die Kommission detaillierte Gliederungen ausgearbeitet, die für die Faldokumentation benutzt werden können. Sie können hier heruntergeladen werden.
Nachzuweisen ist die Teilnahme an 12 interdisziplinären Schmerzkonferenzen. Alternativ kann die Teilnahme an 12 Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel anerkannt werden. Den Qualitätszirkeln sollen mindestens drei Fachdisziplinen angehören: Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen oder Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe.
(1) Die Prüfungskommission bietet weiterhin SSPT-Zertifizierungen an und führt Zertifizierungen nach den Kriterien der MWBO durch. Das ist aktuell unabhängig von dem Bundesland, in dem jemand lebt.
(2) Das SSPT-Zertifikat der vier Schmerzgesellschaften kann auch erworben werden, wenn SSPT schon in der WBO eines Landes steht.
(3) Je nach Zeitpunkt der Aufnahme der SSPT in die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Psychotherapeutenkammern wird eine Übergangsfrist von ca. 5 Jahren erfolgen, während der die Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerzpsychotherapie" bei der zuständigen Kammer unter Berücksichtigung der zuvor erworbenen schmerzpsychotherapeutischen Qualifikationen beantragt werden kann.
(4) Für die Anerkennung des SSPT-Zertifikats durch die zuständige Psychotherapeutenkammer empfehlen wir eine vorherige Prüfung der in diesem Bundesland gültigen Richtlinien (z.B. hinsichtlich der Anerkennung von Supervisor*innen).
Zertifizierung
Antrag auf Zertifizierung
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach Zertifizierung per E-Mail an pk@sspt.info mit.
Sie werden dann auf demselben Wege die nötigen Informationen erhalten, welche Unterlagen zur Anmeldung wohin gesendet werden müssen.
Zertifizierungsgebühr
Jeder Zertifizierungsantrag ist verbunden mit einer Begutachtungsgebühr von 300 €. Die Weiterleitung der eingereichten Falldokumentationen an die beiden Gutachter erfolgt erst nach Überweisung der Gebühr. Die Gebühr wird auch einbehalten, wenn der Zertifizierungsantrag abschlägig beschieden wird. Sollte eine Überarbeitung der Falldokumentation und damit eine weitere Begutachtung notwendig werden, so fällt dafür eine weitere Begutachtungsgebühr von 100 € an.
Gebührenkonto für Zertifizierungsantrag
Deutsche Schmerzgesellschaft-Unterkonto 'Prüfungskommission Schmerzpsychotherapie'
Konto Nr. 100 018 913
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG
BLZ: 560 900 00
IBAN: DE17 5609 0000 0100 0189 13
BIC: GENODE51KRE